Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Döbeln

Döbeln

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Döbeln beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Döbeln, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Sachsen

Anschrift:

Finanzamt Döbeln
Burgstr.31
4720 Döbeln
Deutschland

Telefon:

03431 653-30

Fax:

03431 653-444

Email:

poststelle@fa-doebeln.smf.sachsen.de

Webseite:

http://www.Finanzamt-Doebeln.de

Kinderfreibetrag Döbeln

Finanzamt Döbeln

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Döbeln neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo 07:30-15:30, Di 07:30-18:00, Mi 07:30-13:00, Do 07:30-17:00, Fr 07:30-12:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Döbeln

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Döbeln prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Döbeln nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Döbeln kann entweder per Telefon 03431 653-30 oder per E-Mail poststelle@fa-doebeln.smf.sachsen.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: http://www.Finanzamt-Doebeln.de

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