Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Eilenburg

Eilenburg

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Eilenburg beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Eilenburg, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Sachsen

Anschrift:

Finanzamt Eilenburg
Walther-Rathenau-Straße 8
4838 Eilenburg
Deutschland

Telefon:

03423 660-0

Fax:

03423 660-460

Email:

poststelle@fa-eilenburg.smf.sachsen.de

Webseite:

http://www.Finanzamt-Eilenburg.de

Kinderfreibetrag Eilenburg

Finanzamt Eilenburg

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Eilenburg neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo 07:30-16:00, Di 07:30-18:00, Mi 07:30-12:30, Do 07:30-17:00, Fr 07:30-12:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Eilenburg

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Eilenburg prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Eilenburg nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Eilenburg kann entweder per Telefon 03423 660-0 oder per E-Mail poststelle@fa-eilenburg.smf.sachsen.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: http://www.Finanzamt-Eilenburg.de

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