Kinderfreibetrag Beantragen in Eilenburg |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Eilenburg beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Eilenburg, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Sachsen Anschrift: Finanzamt Eilenburg Telefon: 03423 660-0 Fax: 03423 660-460 Email: poststelle@fa-eilenburg.smf.sachsen.de Webseite: http://www.Finanzamt-Eilenburg.de Kinderfreibetrag Eilenburg Finanzamt Eilenburg Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Eilenburg neu beantragen. Öffnungszeiten Mo 07:30-16:00, Di 07:30-18:00, Mi 07:30-12:30, Do 07:30-17:00, Fr 07:30-12:00 Uhr
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