Kinderfreibetrag Beantragen in Grimma |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Grimma beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Grimma, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Sachsen Anschrift: Finanzamt Grimma Telefon: 03437 940-0 Fax: 03437 940-5000 Email: poststelle@fa-grimma.smf.sachsen.de Webseite: http://www.Finanzamt-Grimma.de Kinderfreibetrag Grimma Finanzamt Grimma Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Grimma neu beantragen. Öffnungszeiten Mo 07:30-15:00, Di 07:30-18:00, Mi 07:30-13:30, Do 07:30-17:00, Fr 07:30-12:00 Uhr
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