Kinderfreibetrag Beantragen in Oschatz |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Oschatz beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Oschatz, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Sachsen Anschrift: Finanzamt Oschatz Telefon: 03435 978-0 Fax: 03435 978-366 Email: poststelle@fa-oschatz.smf.sachsen.de Webseite: http://www.Finanzamt-Oschatz.de Kinderfreibetrag Oschatz Finanzamt Oschatz Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Oschatz neu beantragen. Öffnungszeiten Mo 08:00-16:00, Di 08:00-17:00, Mi 08:00-15:00, Do 08:00-18:00, Fr 08:00-12:00 Uhr
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