Kinderfreibetrag Beantragen in Neubrandenburg |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Neubrandenburg beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Neubrandenburg, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Mecklenburg-Vorpommern Anschrift: Finanzamt Neubrandenburg Telefon: 0395/44222 0 Fax: 0395/44222 46300 Email: poststelle@finanzamt-neubrandenburg.de Webseite: www.finanzamt-neubrandenburg.de Kinderfreibetrag Neubrandenburg Finanzamt Neubrandenburg Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Neubrandenburg neu beantragen. Öffnungszeiten Mo Di Do 08.00-16.00 Uhr, Di 08.00-17.30 Uhr Fr 08.00-13.00 Uhr
|