Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Neubrandenburg

Neubrandenburg

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Neubrandenburg beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Neubrandenburg, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Mecklenburg-Vorpommern

Anschrift:

Finanzamt Neubrandenburg
Neustrelitzer Str. 120
17033 Neubrandenburg
Deutschland

Telefon:

0395/44222 0

Fax:

0395/44222 46300

Email:

poststelle@finanzamt-neubrandenburg.de

Webseite:

www.finanzamt-neubrandenburg.de

Kinderfreibetrag Neubrandenburg

Finanzamt Neubrandenburg

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Neubrandenburg neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo Di Do 08.00-16.00 Uhr, Di 08.00-17.30 Uhr Fr 08.00-13.00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Neubrandenburg

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Neubrandenburg prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Neubrandenburg nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Neubrandenburg kann entweder per Telefon 0395/44222 0 oder per E-Mail poststelle@finanzamt-neubrandenburg.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-neubrandenburg.de

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