Kinderfreibetrag Beantragen in Rostock |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Rostock beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Rostock, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Mecklenburg-Vorpommern Anschrift: Finanzamt Rostock Telefon: (0381)12845-0 Fax: (0381)12845 4300 Email: poststelle@finanzamt-rostock.de Webseite: www.finanzamt-rostock.de Kinderfreibetrag Rostock Finanzamt Rostock Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Rostock neu beantragen. Öffnungszeiten Mo Di Do Fr 08.30-12.00 Uhr, Di 13.30 - 17.00 Uhr, Do 13.30 - 16.00 Uhr, Mi geschlossen
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