Kinderfreibetrag Beantragen in Kiel |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Kiel-Nord beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Kiel-Nord, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Schleswig-Holstein Anschrift: Finanzamt Kiel-Nord Telefon: 0431 8819-0 Fax: 0431 8819-1200 Email: poststelle@fa-kiel-nord.landsh.de Webseite: Kinderfreibetrag Kiel Finanzamt Kiel-Nord Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Kiel-Nord neu beantragen. Öffnungszeiten Mo., Di., Do., Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Di. 14:30 - 17:30 Uhr
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