Kinderfreibetrag Beantragen in Wismar |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Wismar beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Wismar, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Mecklenburg-Vorpommern Anschrift: Finanzamt Wismar Telefon: 03841444-0 Fax: 03841/44450300 Email: poststelle@finanzamt-wismar.de Webseite: www.finanzamt-wismar.de Kinderfreibetrag Wismar Finanzamt Wismar Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Wismar neu beantragen. Öffnungszeiten Mo - Fr 08.00-12.00, Di 14.00-16.00 und Do 14.00-18.00 Uhr
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