Kinderfreibetrag Beantragen in Ribnitz-Damgarten |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Ribnitz-Damgarten beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Ribnitz-Damgarten, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Mecklenburg-Vorpommern Anschrift: Finanzamt Ribnitz-Damgarten Telefon: (03821)884-0 Fax: (03821)88445300 Email: poststelle@finanzamt-ribnitz-damgarten.de Webseite: www.finanzamt-ribnitz-damgarten.de Kinderfreibetrag Ribnitz-Damgarten Finanzamt Ribnitz-Damgarten Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Ribnitz-Damgarten neu beantragen. Öffnungszeiten MO Di Mi DO 08.30-12.00 UHR DI 13.00-17.00 UHR Freitag geschlossen
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