Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Ribnitz-Damgarten

Ribnitz-Damgarten

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Ribnitz-Damgarten beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Ribnitz-Damgarten, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Mecklenburg-Vorpommern

Anschrift:

Finanzamt Ribnitz-Damgarten
Sandhufe 3
18311 Ribnitz-Damgarten
Deutschland

Telefon:

(03821)884-0

Fax:

(03821)88445300

Email:

poststelle@finanzamt-ribnitz-damgarten.de

Webseite:

www.finanzamt-ribnitz-damgarten.de

Kinderfreibetrag Ribnitz-Damgarten

Finanzamt Ribnitz-Damgarten

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Ribnitz-Damgarten neu beantragen.

Öffnungszeiten

MO Di Mi DO 08.30-12.00 UHR DI 13.00-17.00 UHR Freitag geschlossen

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Ribnitz-Damgarten

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Ribnitz-Damgarten prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Ribnitz-Damgarten nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Ribnitz-Damgarten kann entweder per Telefon (03821)884-0 oder per E-Mail poststelle@finanzamt-ribnitz-damgarten.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-ribnitz-damgarten.de

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