Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Stralsund

Stralsund

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Stralsund beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Stralsund, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Mecklenburg-Vorpommern

Anschrift:

Finanzamt Stralsund
Zur Schwedenschanze 1
18435 Stralsund
Deutschland

Telefon:

03831/3660

Fax:

(03831)366 48300

Email:

poststelle@finanzamt-stralsund.de

Webseite:

www.finanzamt-stralsund.de

Kinderfreibetrag Stralsund

Finanzamt Stralsund

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Stralsund neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr, Mo Mi Do 14.00-15.30 Uhr, Di 14.00-17.00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Stralsund

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Stralsund prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Stralsund nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Stralsund kann entweder per Telefon 03831/3660 oder per E-Mail poststelle@finanzamt-stralsund.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-stralsund.de

Andere Dienstleistungen