Kinderfreibetrag Beantragen in Greifswald |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Greifswald beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Greifswald, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Mecklenburg-Vorpommern Anschrift: Finanzamt Greifswald Telefon: 03834/5352-0 Fax: 03834/53523300 Email: poststelle@finanzamt-greifswald.de Webseite: www.finanzamt-greifswald.de Kinderfreibetrag Greifswald Finanzamt Greifswald Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Greifswald neu beantragen. Öffnungszeiten Mo - Fr 8.00-12.00 Uhr, Di 14.00 - 18.00 Uhr, Mo, Mi, Do 14.00 - 15.30 Uhr
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