Kinderfreibetrag Beantragen in Güstrow |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Güstrow beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Güstrow, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Mecklenburg-Vorpommern Anschrift: Finanzamt Güstrow Telefon: 03843/2620 Fax: 03843/262 500 Email: poststelle@finanzamt-guestrow.de Webseite: www.finanzamt-guestrow.de Kinderfreibetrag Güstrow Finanzamt Güstrow Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Güstrow neu beantragen. Öffnungszeiten Mo-Do 09.00-12.00 Uhr Do 13.00-18.00 Uhr Freitag geschlossen
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