Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Güstrow

Güstrow

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Güstrow beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Güstrow, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Mecklenburg-Vorpommern

Anschrift:

Finanzamt Güstrow
Klosterhof 1
18273 Güstrow
Deutschland

Telefon:

03843/2620

Fax:

03843/262 500

Email:

poststelle@finanzamt-guestrow.de

Webseite:

www.finanzamt-guestrow.de

Kinderfreibetrag Güstrow

Finanzamt Güstrow

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Güstrow neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo-Do 09.00-12.00 Uhr Do 13.00-18.00 Uhr Freitag geschlossen

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Güstrow

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Güstrow prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Güstrow nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Güstrow kann entweder per Telefon 03843/2620 oder per E-Mail poststelle@finanzamt-guestrow.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-guestrow.de

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