Kinderfreibetrag Beantragen in Hagenow |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Hagenow beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Hagenow, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Mecklenburg-Vorpommern Anschrift: Finanzamt Hagenow Telefon: 03883/6700 Fax: 03883 670500 Email: poststelle@finanzamt-hagenow.de Webseite: www.finanzamt-hagenow.de Kinderfreibetrag Hagenow Finanzamt Hagenow Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Hagenow neu beantragen. Öffnungszeiten Mo - Fr 08.00 - 12.00 Uhr, Di 13.00 - 18.00 Uhr
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