Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Schwerin

Schwerin

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Schwerin beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Schwerin, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Mecklenburg-Vorpommern

Anschrift:

Finanzamt Schwerin
Johannes-Stelling-Str. 9-11
19053 Schwerin
Deutschland

Telefon:

0385/54000

Fax:

0385/5400300

Email:

poststelle@finanzamt-schwerin.de

Webseite:

www.finanzamt-schwerin.de

Kinderfreibetrag Schwerin

Finanzamt Schwerin

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Schwerin neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo Di Do Fr 09.00-12.00 Uhr, Mo Di 13.00-16.00 Uhr, Do 13.00-18.00 Uhr, Mi geschlossen

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Schwerin

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Schwerin prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Schwerin nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Schwerin kann entweder per Telefon 0385/54000 oder per E-Mail poststelle@finanzamt-schwerin.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-schwerin.de

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