Kinderfreibetrag Beantragen in Schwerin |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Schwerin beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Schwerin, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Mecklenburg-Vorpommern Anschrift: Finanzamt Schwerin Telefon: 0385/54000 Fax: 0385/5400300 Email: poststelle@finanzamt-schwerin.de Webseite: www.finanzamt-schwerin.de Kinderfreibetrag Schwerin Finanzamt Schwerin Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Schwerin neu beantragen. Öffnungszeiten Mo Di Do Fr 09.00-12.00 Uhr, Mo Di 13.00-16.00 Uhr, Do 13.00-18.00 Uhr, Mi geschlossen
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