Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Erfurt

Erfurt

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Erfurt beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Erfurt, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Thüringen

Anschrift:

Finanzamt Erfurt
August-Röbling-Straße 10
99091 Erfurt
Deutschland

Telefon:

0361/378-2410

Fax:

0361/3782800

Email:

poststelle@finanzamt-erfurt.thueringen.de

Webseite:

Kinderfreibetrag Erfurt

Finanzamt Erfurt

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Erfurt neu beantragen.

Öffnungszeiten

DI: 8.00 UHR - 12.00 UHR / 13.30 UHR - 18.00 UHR MI / FR: 8.00 UHR - 12.00 UHR

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Erfurt

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Erfurt prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Erfurt nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Erfurt kann entweder per Telefon 0361/378-2410 oder per E-Mail poststelle@finanzamt-erfurt.thueringen.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen:

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