Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Kiel

Kiel

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Kiel-Süd beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Kiel-Süd, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Schleswig-Holstein

Anschrift:

Finanzamt Kiel-Süd
Feldstr. 23
24105 Kiel
Deutschland

Telefon:

0431 602-0

Fax:

0431 602-1009

Email:

poststelle@fa-kiel-sued.landsh.de

Webseite:

Kinderfreibetrag Kiel

Finanzamt Kiel-Süd

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Kiel-Süd neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo., Di., Do. und Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Di. 14:30 - 17:30 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Kiel

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Kiel-Süd prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Kiel nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Kiel-Süd kann entweder per Telefon 0431 602-0 oder per E-Mail poststelle@fa-kiel-sued.landsh.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen:

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