Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Sondershausen

Sondershausen

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Sondershausen beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Sondershausen, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Thüringen

Anschrift:

Finanzamt Sondershausen
Schillerstraße 6
99706 Sondershausen
Deutschland

Telefon:

(03632)742-0

Fax:

03632/742555

Email:

poststelle@finanzamt-sondershausen.thueringen.de

Webseite:

Kinderfreibetrag Sondershausen

Finanzamt Sondershausen

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Sondershausen neu beantragen.

Öffnungszeiten

MO / MI / DO: 8.00 UHR - 15.30 UHR DI: 8.00 UHR - 18.00 UHR, FR: 8.00 UHR -12.00 UHR

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Sondershausen

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Sondershausen prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Sondershausen nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Sondershausen kann entweder per Telefon (03632)742-0 oder per E-Mail poststelle@finanzamt-sondershausen.thueringen.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen:

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