Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Pößneck

Pößneck

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Pößneck beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Pößneck, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Thüringen

Anschrift:

Finanzamt Pößneck
Gerberstr. 65
7381 Pößneck
Deutschland

Telefon:

(03647)446-0

Fax:

(03647)446430

Email:

poststelle@finanzamt-poessneck.thueringen.de

Webseite:

Kinderfreibetrag Pößneck

Finanzamt Pößneck

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Pößneck neu beantragen.

Öffnungszeiten

MO / MI / DO: 8.00 UHR - 15.00 UHR DI: 8.00 UHR - 18.00 UHR, FR: 8.00 UHR -12.00 UHR

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Pößneck

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Pößneck prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Pößneck nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Pößneck kann entweder per Telefon (03647)446-0 oder per E-Mail poststelle@finanzamt-poessneck.thueringen.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen:

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