Kinderfreibetrag Beantragen in Altenburg |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Altenburg beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Altenburg, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Thüringen Anschrift: Finanzamt Altenburg Telefon: 03447/593-0 Fax: 03447/593200 Email: poststelle@finanzamt-altenburg.thueringen.de Webseite: Kinderfreibetrag Altenburg Finanzamt Altenburg Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Altenburg neu beantragen. Öffnungszeiten MO / MI / DO: 7.30 UHR - 15.30 UHR DI: 7.30 UHR - 18.00 UHR, FR: 7.30 UHR -12.00 UHR
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