Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Dinslaken

Dinslaken

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Dinslaken beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Dinslaken, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

Finanzamt Dinslaken
Schillerstr. 71
46535 Dinslaken
Deutschland

Telefon:

02064 445-0

Fax:

0800 10092675101

Email:

Service@FA-5101.fin-nrw.de

Webseite:

www.finanzamt-Dinslaken.de

Kinderfreibetrag Dinslaken

Finanzamt Dinslaken

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Dinslaken neu beantragen.

Öffnungszeiten

Service-u.Informationsstelle,Mo.u.Di.7.00-12.00 ,Do.-Fr.8.30-12.00,Di.13.30-15.00 Do.13.30-18.00,Mi geschlossen

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Dinslaken

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Dinslaken prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Dinslaken nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Dinslaken kann entweder per Telefon 02064 445-0 oder per E-Mail Service@FA-5101.fin-nrw.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-Dinslaken.de

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