Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Viersen

Viersen

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Viersen beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Viersen, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

Finanzamt Viersen
Eindhovener Str. 71
41751 Viersen
Deutschland

Telefon:

02162 955-0

Fax:

0800 10092675102

Email:

Service@FA-5102.fin-nrw.de

Webseite:

www.finanzamt-Viersen.de

Kinderfreibetrag Viersen

Finanzamt Viersen

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Viersen neu beantragen.

Öffnungszeiten

Zentrale Annahme-/Infostelle,01.11.-31.05. Mo, Mi-Fr 7:30- ,12:00 Uhr, Di 07:30 - 17:00,01.06.-31.10. Mo, Mi-Fr 7:30-,12:00 Uhr, Di 07:30 - 16:00

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Viersen

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Viersen prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Viersen nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Viersen kann entweder per Telefon 02162 955-0 oder per E-Mail Service@FA-5102.fin-nrw.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-Viersen.de

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