Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Düsseldorf

Düsseldorf

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Düsseldorf-Altstadt beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Düsseldorf-Altstadt, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

Finanzamt Düsseldorf-Altstadt
Kaiserstr. 52
40479 Düsseldorf
Deutschland

Telefon:

0211 4974-0

Fax:

0800 10092675103

Email:

Service@FA-5103.fin-nrw.de

Webseite:

www.finanzamt-Duesseldorf-Altstadt.de

Kinderfreibetrag Düsseldorf

Finanzamt Düsseldorf-Altstadt

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Düsseldorf-Altstadt neu beantragen.

Öffnungszeiten

Service- und Info.stelle,zusätzlich ,Do. 07:00 - 17:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Düsseldorf

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Düsseldorf-Altstadt prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Düsseldorf nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Düsseldorf-Altstadt kann entweder per Telefon 0211 4974-0 oder per E-Mail Service@FA-5103.fin-nrw.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-Duesseldorf-Altstadt.de

Andere Dienstleistungen