Kinderfreibetrag Beantragen in Düsseldorf |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Düsseldorf-Altstadt beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Düsseldorf-Altstadt, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Nordrhein-Westfalen Anschrift: Finanzamt Düsseldorf-Altstadt Telefon: 0211 4974-0 Fax: 0800 10092675103 Email: Service@FA-5103.fin-nrw.de Webseite: www.finanzamt-Duesseldorf-Altstadt.de Kinderfreibetrag Düsseldorf Finanzamt Düsseldorf-Altstadt Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Düsseldorf-Altstadt neu beantragen. Öffnungszeiten Service- und Info.stelle,zusätzlich ,Do. 07:00 - 17:00 Uhr
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