Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Düsseldorf

Düsseldorf

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Düsseldorf-Süd beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Düsseldorf-Süd, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

Finanzamt Düsseldorf-Süd
Kruppstr. 110 - 112
40227 Düsseldorf
Deutschland

Telefon:

0211 7798-0

Fax:

0800 10092675106

Email:

Service@FA-5106.fin-nrw.de

Webseite:

www.finanzamt-Duesseldorf-Sued.de

Kinderfreibetrag Düsseldorf

Finanzamt Düsseldorf-Süd

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Düsseldorf-Süd neu beantragen.

Öffnungszeiten

Service-u. Informationsstelle,Mo,Mi,Do 7.00-13.30 Uhr ,Di 7.00-15.00 Uhr,Fr 7.00-12.00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Düsseldorf

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Düsseldorf-Süd prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Düsseldorf nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Düsseldorf-Süd kann entweder per Telefon 0211 7798-0 oder per E-Mail Service@FA-5106.fin-nrw.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-Duesseldorf-Sued.de

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