Kinderfreibetrag Beantragen in Düsseldorf |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Düsseldorf-Süd beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Düsseldorf-Süd, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Nordrhein-Westfalen Anschrift: Finanzamt Düsseldorf-Süd Telefon: 0211 7798-0 Fax: 0800 10092675106 Email: Service@FA-5106.fin-nrw.de Webseite: www.finanzamt-Duesseldorf-Sued.de Kinderfreibetrag Düsseldorf Finanzamt Düsseldorf-Süd Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Düsseldorf-Süd neu beantragen. Öffnungszeiten Service-u. Informationsstelle,Mo,Mi,Do 7.00-13.30 Uhr ,Di 7.00-15.00 Uhr,Fr 7.00-12.00 Uhr
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