Kinderfreibetrag Beantragen in Duisburg |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Duisburg-Hamborn beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Duisburg-Hamborn, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Nordrhein-Westfalen Anschrift: Finanzamt Duisburg-Hamborn Telefon: 0203 5445-0 Fax: 0800 10092675107 Email: Service@FA-5107.fin-nrw.de Webseite: www.finanzamt-Duisburg-Hamborn.de Kinderfreibetrag Duisburg Finanzamt Duisburg-Hamborn Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Duisburg-Hamborn neu beantragen. Öffnungszeiten Servicestelle,Mo, Die, Fr 08:00 - 12:00 ,Do von 8:00 -17:30,Mittwochs geschlossen
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