Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Duisburg

Duisburg

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Duisburg-Hamborn beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Duisburg-Hamborn, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

Finanzamt Duisburg-Hamborn
Hufstr. 25
47166 Duisburg
Deutschland

Telefon:

0203 5445-0

Fax:

0800 10092675107

Email:

Service@FA-5107.fin-nrw.de

Webseite:

www.finanzamt-Duisburg-Hamborn.de

Kinderfreibetrag Duisburg

Finanzamt Duisburg-Hamborn

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Duisburg-Hamborn neu beantragen.

Öffnungszeiten

Servicestelle,Mo, Die, Fr 08:00 - 12:00 ,Do von 8:00 -17:30,Mittwochs geschlossen

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Duisburg

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Duisburg-Hamborn prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Duisburg nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Duisburg-Hamborn kann entweder per Telefon 0203 5445-0 oder per E-Mail Service@FA-5107.fin-nrw.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-Duisburg-Hamborn.de

Andere Dienstleistungen