Kinderfreibetrag Beantragen in Essen |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Essen-NordOst beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Essen-NordOst, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Nordrhein-Westfalen Anschrift: Finanzamt Essen-NordOst Telefon: 0201 1894-0 Fax: 0800 10092675111 Email: Service@FA-5111.fin-nrw.de Webseite: www.finanzamt-Essen-NordOst.de Kinderfreibetrag Essen Finanzamt Essen-NordOst Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Essen-NordOst neu beantragen. Öffnungszeiten Zusätzlich nur Servicestelle,Mo,Di,Do,Fr 7:00 - 12.00 Uhr ,Do auch 12:00 - 18:00 Uhr,Nur eingeschränkter ServiceÜ,Übrige Stellen geschlossenÜ
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