Kinderfreibetrag Beantragen in Essen |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Essen-Süd beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Essen-Süd, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Nordrhein-Westfalen Anschrift: Finanzamt Essen-Süd Telefon: 0201 1894-0 Fax: 0800 10092675112 Email: Service@FA-5112.fin-nrw.de Webseite: www.finanzamt-Essen-Sued.de Kinderfreibetrag Essen Finanzamt Essen-Süd Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Essen-Süd neu beantragen. Öffnungszeiten Zusätzlich nur Bürgerservice,Mo,Di,Do,Fr bereits ab 7 Uhr ,Do auch 12:00 - 18:00 Uhr,Nur eingeschränkter ServiceÜ,Andere Stellen: geschlossenÜ
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