Kinderfreibetrag Beantragen in Grevenbroich |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Grevenbroich beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Grevenbroich, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Nordrhein-Westfalen Anschrift: Finanzamt Grevenbroich Telefon: 02181 607-0 Fax: 0800 10092675114 Email: Service@FA-5114.fin-nrw.de Webseite: www.finanzamt-Grevenbroich.de Kinderfreibetrag Grevenbroich Finanzamt Grevenbroich Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Grevenbroich neu beantragen. Öffnungszeiten Service/Informationsstelle:,Mo.-Mi. 7:30 Uhr - 12:00 Uhr ,und Do. 7:00 Uhr - 17:00 Uhr, Freitags geschlossen
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