Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Grevenbroich

Grevenbroich

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Grevenbroich beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Grevenbroich, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

Finanzamt Grevenbroich
Merkatorstr. 12
41515 Grevenbroich
Deutschland

Telefon:

02181 607-0

Fax:

0800 10092675114

Email:

Service@FA-5114.fin-nrw.de

Webseite:

www.finanzamt-Grevenbroich.de

Kinderfreibetrag Grevenbroich

Finanzamt Grevenbroich

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Grevenbroich neu beantragen.

Öffnungszeiten

Service/Informationsstelle:,Mo.-Mi. 7:30 Uhr - 12:00 Uhr ,und Do. 7:00 Uhr - 17:00 Uhr, Freitags geschlossen

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Grevenbroich

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Grevenbroich prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Grevenbroich nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Grevenbroich kann entweder per Telefon 02181 607-0 oder per E-Mail Service@FA-5114.fin-nrw.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-Grevenbroich.de

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