Kinderfreibetrag Beantragen in Lübeck |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Lübeck beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Lübeck, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Schleswig-Holstein Anschrift: Finanzamt Lübeck Telefon: 0451 132-0 Fax: 0451 132-501 Email: poststelle@fa-luebeck.landsh.de Webseite: Kinderfreibetrag Lübeck Finanzamt Lübeck Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Lübeck neu beantragen. Öffnungszeiten Mo. und Di. 07:30 - 13:00 Uhr Do. 07:30 - 17:00 Uhr, Fr. 07:30 - 12:00 Uhr
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