Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Lübeck

Lübeck

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Lübeck beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Lübeck, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Schleswig-Holstein

Anschrift:

Finanzamt Lübeck
Possehlstr. 4
23560 Lübeck
Deutschland

Telefon:

0451 132-0

Fax:

0451 132-501

Email:

poststelle@fa-luebeck.landsh.de

Webseite:

Kinderfreibetrag Lübeck

Finanzamt Lübeck

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Lübeck neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo. und Di. 07:30 - 13:00 Uhr Do. 07:30 - 17:00 Uhr, Fr. 07:30 - 12:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Lübeck

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Lübeck prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Lübeck nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Lübeck kann entweder per Telefon 0451 132-0 oder per E-Mail poststelle@fa-luebeck.landsh.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen:

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