Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Kempen

Kempen

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Kempen beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Kempen, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

Finanzamt Kempen
Arnoldstr. 13
47906 Kempen
Deutschland

Telefon:

02152 919-0

Fax:

0800 10092675115

Email:

Service@FA-5115.fin-nrw.de

Webseite:

www.finanzamt-Kempen.de

Kinderfreibetrag Kempen

Finanzamt Kempen

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Kempen neu beantragen.

Öffnungszeiten

SERVICE U. INFORMATIONSSTELLE,MO.-DO. 7.30-12.30 UHR ,DO. AUCH 12.30-17.30 UHR,FREITAGS GESCHLOSSEN

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Kempen

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Kempen prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Kempen nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Kempen kann entweder per Telefon 02152 919-0 oder per E-Mail Service@FA-5115.fin-nrw.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-Kempen.de

Andere Dienstleistungen