Kinderfreibetrag Beantragen in Kempen |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Kempen beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Kempen, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Nordrhein-Westfalen Anschrift: Finanzamt Kempen Telefon: 02152 919-0 Fax: 0800 10092675115 Email: Service@FA-5115.fin-nrw.de Webseite: www.finanzamt-Kempen.de Kinderfreibetrag Kempen Finanzamt Kempen Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Kempen neu beantragen. Öffnungszeiten SERVICE U. INFORMATIONSSTELLE,MO.-DO. 7.30-12.30 UHR ,DO. AUCH 12.30-17.30 UHR,FREITAGS GESCHLOSSEN
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