Kinderfreibetrag Beantragen in Kleve |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Kleve beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Kleve, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Nordrhein-Westfalen Anschrift: Finanzamt Kleve Telefon: 02821 803-1020 Fax: 0800 10092675116 Email: Service@FA-5116.fin-nrw.de Webseite: www.finanzamt-Kleve.de Kinderfreibetrag Kleve Finanzamt Kleve Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Kleve neu beantragen. Öffnungszeiten Service u. Informationsstelle,Mo,Mi,Do,Fr 07.30-12.00 Uhr ,Di 07.30-15.00 Uhr
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