Kinderfreibetrag Beantragen in Krefeld |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Krefeld beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Krefeld, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Nordrhein-Westfalen Anschrift: Finanzamt Krefeld Telefon: 02151 854-0 Fax: 0800 10092675117 Email: Service@FA-5117.fin-nrw.de Webseite: www.finanzamt-Krefeld.de Kinderfreibetrag Krefeld Finanzamt Krefeld Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Krefeld neu beantragen. Öffnungszeiten Sprechzeiten SIST,Mo-Do 07.00-12.00 Uhr ,Di 12.00-17.00 Uhr,Freitag geschlossen
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