Kinderfreibetrag Beantragen in Moers |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Moers beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Moers, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Nordrhein-Westfalen Anschrift: Finanzamt Moers Telefon: 02841 208-0 Fax: 0800 10092675119 Email: Service@FA-5119.fin-nrw.de Webseite: www.finanzamt-Moers.de Kinderfreibetrag Moers Finanzamt Moers Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Moers neu beantragen. Öffnungszeiten Service-u.Informationsstelle,Montag-Freitag von 7.30-12.00 ,Dienstag von 7.30-17.00
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