Kinderfreibetrag Beantragen in Mülheim |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Mülheim an der Ruhr beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Mülheim an der Ruhr, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Nordrhein-Westfalen Anschrift: Finanzamt Mülheim an der Ruhr Telefon: 0208 3001-0 Fax: 0800 10092675120 Email: Service@FA-5120.fin-nrw.de Webseite: www.finanzamt-Muelheim-Ruhr.de Kinderfreibetrag Mülheim Finanzamt Mülheim an der Ruhr Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Mülheim an der Ruhr neu beantragen. Öffnungszeiten Service- u.Informationsstelle,Mo.,Di., Fr: 08:00-12:00 Uhr, ,Do. 07:00-17:00 Uhr
|