Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Mönchengladbach

Mönchengladbach

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Mönchengladbach beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Mönchengladbach, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

Finanzamt Mönchengladbach
Am Hockeypark 2
41179 Mönchengladbach
Deutschland

Telefon:

02161 189-0

Fax:

0800 10092675121

Email:

Service@FA-5121.fin-nrw.de

Webseite:

www.finanzamt-Moenchengladbach.de

Kinderfreibetrag Mönchengladbach

Finanzamt Mönchengladbach

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Mönchengladbach neu beantragen.

Öffnungszeiten

Service u. Informationsstelle,Mo bis Mi 07:00 - 12:00 Uhr ,Do 07:00 - 17:00 Uhr,Freitag geschlossen

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Mönchengladbach

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Mönchengladbach prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Mönchengladbach nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Mönchengladbach kann entweder per Telefon 02161 189-0 oder per E-Mail Service@FA-5121.fin-nrw.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-Moenchengladbach.de

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