Kinderfreibetrag Beantragen in Mönchengladbach |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Mönchengladbach beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Mönchengladbach, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Nordrhein-Westfalen Anschrift: Finanzamt Mönchengladbach Telefon: 02161 189-0 Fax: 0800 10092675121 Email: Service@FA-5121.fin-nrw.de Webseite: www.finanzamt-Moenchengladbach.de Kinderfreibetrag Mönchengladbach Finanzamt Mönchengladbach Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Mönchengladbach neu beantragen. Öffnungszeiten Service u. Informationsstelle,Mo bis Mi 07:00 - 12:00 Uhr ,Do 07:00 - 17:00 Uhr,Freitag geschlossen
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