Kinderfreibetrag Beantragen in Neuss |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Neuss beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Neuss, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Nordrhein-Westfalen Anschrift: Finanzamt Neuss Telefon: 02131 6656-0 Fax: 0800 10092675122 Email: Service@FA-5122.fin-nrw.de Webseite: www.finanzamt-Neuss.de Kinderfreibetrag Neuss Finanzamt Neuss Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Neuss neu beantragen. Öffnungszeiten Service- / Informationsstelle,Mo - Fr 7:30 - 12:00 Uhr ,Do 13:30 - 16:00 Uhr
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