Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Oberhausen

Oberhausen

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Oberhausen-Nord beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Oberhausen-Nord, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

Finanzamt Oberhausen-Nord
Gymnasialstr. 16
46145 Oberhausen
Deutschland

Telefon:

0208 6499-0

Fax:

0800 10092675123

Email:

Service@FA-5123.fin-nrw.de

Webseite:

www.finanzamt-Oberhausen-Nord.de

Kinderfreibetrag Oberhausen

Finanzamt Oberhausen-Nord

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Oberhausen-Nord neu beantragen.

Öffnungszeiten

Service-u. Informationsstelle,Mo.-Fr. 07.30-12.00 Uhr ,Do. auch 13.30-16.00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Oberhausen

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Oberhausen-Nord prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Oberhausen nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Oberhausen-Nord kann entweder per Telefon 0208 6499-0 oder per E-Mail Service@FA-5123.fin-nrw.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-Oberhausen-Nord.de

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