Kinderfreibetrag Beantragen in Oberhausen |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Oberhausen-Süd beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Oberhausen-Süd, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Nordrhein-Westfalen Anschrift: Finanzamt Oberhausen-Süd Telefon: 0208 8504-0 Fax: 0800 10092675124 Email: Service@FA-5124.fin-nrw.de Webseite: www.finanzamt-Oberhausen-Sued.de Kinderfreibetrag Oberhausen Finanzamt Oberhausen-Süd Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Oberhausen-Süd neu beantragen. Öffnungszeiten Service-u. Informationsstelle,Mo,Di, Do,Fr 7.30 - 12.00 Uhr ,Mittwoch geschlossen,Do auch 12.00 - 17.30 Uhr
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