Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Wesel

Wesel

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Wesel beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Wesel, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

Finanzamt Wesel
Heuberg 8
46483 Wesel
Deutschland

Telefon:

0281 105-0

Fax:

0800 10092675130

Email:

Service@FA-5130.fin-nrw.de

Webseite:

www.finanzamt-Wesel.de

Kinderfreibetrag Wesel

Finanzamt Wesel

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Wesel neu beantragen.

Öffnungszeiten

Service-u. Informationsstelle,Mo-Fr 08.30 - 12.00 Uhr ,Di auch 13.30 - 15.00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Wesel

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Wesel prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Wesel nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Wesel kann entweder per Telefon 0281 105-0 oder per E-Mail Service@FA-5130.fin-nrw.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-Wesel.de

Andere Dienstleistungen