Kinderfreibetrag Beantragen in Wesel |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Wesel beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Wesel, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Nordrhein-Westfalen Anschrift: Finanzamt Wesel Telefon: 0281 105-0 Fax: 0800 10092675130 Email: Service@FA-5130.fin-nrw.de Webseite: www.finanzamt-Wesel.de Kinderfreibetrag Wesel Finanzamt Wesel Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Wesel neu beantragen. Öffnungszeiten Service-u. Informationsstelle,Mo-Fr 08.30 - 12.00 Uhr ,Di auch 13.30 - 15.00 Uhr
|