Kinderfreibetrag Beantragen in Wuppertal |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Wuppertal-Barmen beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Wuppertal-Barmen, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Nordrhein-Westfalen Anschrift: Finanzamt Wuppertal-Barmen Telefon: 0202 9543-0 Fax: 0800 10092675131 Email: Service@FA-5131.fin-nrw.de Webseite: www.finanzamt-Wuppertal-Barmen.de Kinderfreibetrag Wuppertal Finanzamt Wuppertal-Barmen Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Wuppertal-Barmen neu beantragen. Öffnungszeiten Bürgerzentrum,Mo,Di,Do,Fr 7.30 - 12.00 Uhr ,Do 13.30 - 17.00 Uhr,Achtung 16.06. - 30.09.Ü,Donnerstag 13.30-15.00 UhrÜ
|