Kinderfreibetrag Beantragen in Wuppertal |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Wuppertal-Elberfeld beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Wuppertal-Elberfeld, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Nordrhein-Westfalen Anschrift: Finanzamt Wuppertal-Elberfeld Telefon: 0202 489-0 Fax: 0800 10092675132 Email: Service@FA-5132.fin-nrw.de Webseite: www.finanzamt-Wuppertal-Elberfeld.de Kinderfreibetrag Wuppertal Finanzamt Wuppertal-Elberfeld Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Wuppertal-Elberfeld neu beantragen. Öffnungszeiten Bürgerbüro,Mo,Do, Fr 08.30-12.00 Uhr, ,Di 07.00-12.00 Uhr,Do 13.30-17.00 Uhr,,Mittwochs geschlossenÜ
|