Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Velbert

Velbert

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Velbert beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Velbert, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

Finanzamt Velbert
Nedderstr. 38
42549 Velbert
Deutschland

Telefon:

02051 47-0

Fax:

0800 10092675139

Email:

Service@FA-5139.fin-nrw.de

Webseite:

www.finanzamt-Velbert.de

Kinderfreibetrag Velbert

Finanzamt Velbert

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Velbert neu beantragen.

Öffnungszeiten

Service-u.Informationsstelle,Mo. - Fr.: 7:30 - 12:00 Uhr ,Do. auch 12:00 - 17:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Velbert

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Velbert prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Velbert nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Velbert kann entweder per Telefon 02051 47-0 oder per E-Mail Service@FA-5139.fin-nrw.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-Velbert.de

Andere Dienstleistungen