Kinderfreibetrag Beantragen in Aachen |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Aachen-Kreis beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Aachen-Kreis, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Nordrhein-Westfalen Anschrift: Finanzamt Aachen-Kreis Telefon: 0241 469-0 Fax: 0800 10092675202 Email: Service@FA-5202.fin-nrw.de Webseite: www.finanzamt-Aachen-Kreis.de Kinderfreibetrag Aachen Finanzamt Aachen-Kreis Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Aachen-Kreis neu beantragen. Öffnungszeiten Service-u. Informationsstelle,Mo. - Fr. 08.30 - 12.00 Uhr ,Mo. auch 12.00 - 17.00 Uhr,und nach Vereinbarung
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