Kinderfreibetrag Beantragen in Neumünster |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Neumünster beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Neumünster, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Schleswig-Holstein Anschrift: Finanzamt Neumünster Telefon: 04321 496-0 Fax: 04321 496-189 Email: poststelle@fa-neumuenster.landsh.de Webseite: Kinderfreibetrag Neumünster Finanzamt Neumünster Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Neumünster neu beantragen. Öffnungszeiten Mo. bis Mi. und Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Do. 14:00 - 17:00 Uhr
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