Kinderfreibetrag Beantragen in Bergheim |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Bergheim beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Bergheim, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Nordrhein-Westfalen Anschrift: Finanzamt Bergheim Telefon: 02271 82-0 Fax: 0800 10092675203 Email: Service@FA-5203.fin-nrw.de Webseite: www.finanzamt-Bergheim.de Kinderfreibetrag Bergheim Finanzamt Bergheim Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Bergheim neu beantragen. Öffnungszeiten Öffnungszeiten Bürgerbüro,Mo-Mi 8:00 - 12:00 Uhr ,Do 7:00 - 16:30 Uhr,Fr. für Publikum geschlossen
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