Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Bergisch Gladbach

Bergisch Gladbach

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Bergisch Gladbach beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Bergisch Gladbach, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

Finanzamt Bergisch Gladbach
Refrather Weg 35
51469 Bergisch Gladbach
Deutschland

Telefon:

02202 9342-0

Fax:

0800 10092675204

Email:

Service@FA-5204.fin-nrw.de

Webseite:

www.finanzamt-Bergisch-Gladbach.de

Kinderfreibetrag Bergisch Gladbach

Finanzamt Bergisch Gladbach

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Bergisch Gladbach neu beantragen.

Öffnungszeiten

Service- & Informationsstelle,Mo.- Mi., Fr. 7.30 -12.00 Uhr ,Do. 7.00 - 12.00 Uhr,Do. 14.00 - 17.00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Bergisch Gladbach

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Bergisch Gladbach prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Bergisch Gladbach nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Bergisch Gladbach kann entweder per Telefon 02202 9342-0 oder per E-Mail Service@FA-5204.fin-nrw.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-Bergisch-Gladbach.de

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