Kinderfreibetrag Beantragen in Bergisch Gladbach |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Bergisch Gladbach beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Bergisch Gladbach, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Nordrhein-Westfalen Anschrift: Finanzamt Bergisch Gladbach Telefon: 02202 9342-0 Fax: 0800 10092675204 Email: Service@FA-5204.fin-nrw.de Webseite: www.finanzamt-Bergisch-Gladbach.de Kinderfreibetrag Bergisch Gladbach Finanzamt Bergisch Gladbach Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Bergisch Gladbach neu beantragen. Öffnungszeiten Service- & Informationsstelle,Mo.- Mi., Fr. 7.30 -12.00 Uhr ,Do. 7.00 - 12.00 Uhr,Do. 14.00 - 17.00 Uhr
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