Kinderfreibetrag Beantragen in Bonn |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Bonn-Innenstadt beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Bonn-Innenstadt, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Nordrhein-Westfalen Anschrift: Finanzamt Bonn-Innenstadt Telefon: 0228 718-0 Fax: 0800 10092675205 Email: Service@FA-5205.fin-nrw.de Webseite: www.finanzamt-Bonn-Innenstadt.de Kinderfreibetrag Bonn Finanzamt Bonn-Innenstadt Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Bonn-Innenstadt neu beantragen. Öffnungszeiten Service-u.Informationsstelle,Mo-Mi 08.30-12.00 Uhr ,Do 07.00-17.00 Uhr
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