Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Bonn

Bonn

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Bonn-Außenstadt beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Bonn-Außenstadt, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

Finanzamt Bonn-Außenstadt
Bachstr. 36
53115 Bonn
Deutschland

Telefon:

0228 7268-0

Fax:

0800 10092675206

Email:

Service@FA-5206.fin-nrw.de

Webseite:

www.finanzamt-Bonn-Aussenstadt.de

Kinderfreibetrag Bonn

Finanzamt Bonn-Außenstadt

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Bonn-Außenstadt neu beantragen.

Öffnungszeiten

Service-u Informationsstelle,Mo-Do 8.30 bis 12.00 Uhr ,Do auch 13.30 bis 17.30 Uhr,Freitags geschlossen

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Bonn

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Bonn-Außenstadt prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Bonn nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Bonn-Außenstadt kann entweder per Telefon 0228 7268-0 oder per E-Mail Service@FA-5206.fin-nrw.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-Bonn-Aussenstadt.de

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