Kinderfreibetrag Beantragen in Bonn |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Bonn-Außenstadt beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Bonn-Außenstadt, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Nordrhein-Westfalen Anschrift: Finanzamt Bonn-Außenstadt Telefon: 0228 7268-0 Fax: 0800 10092675206 Email: Service@FA-5206.fin-nrw.de Webseite: www.finanzamt-Bonn-Aussenstadt.de Kinderfreibetrag Bonn Finanzamt Bonn-Außenstadt Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Bonn-Außenstadt neu beantragen. Öffnungszeiten Service-u Informationsstelle,Mo-Do 8.30 bis 12.00 Uhr ,Do auch 13.30 bis 17.30 Uhr,Freitags geschlossen
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