Kinderfreibetrag Beantragen in Erkelenz |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Erkelenz beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Erkelenz, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Nordrhein-Westfalen Anschrift: Finanzamt Erkelenz Telefon: 02431 801-0 Fax: 0800 10092675208 Email: Service@FA-5208.fin-nrw.de Webseite: www.finanzamt-Erkelenz.de Kinderfreibetrag Erkelenz Finanzamt Erkelenz Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Erkelenz neu beantragen. Öffnungszeiten Bürgerbüro,Mo, Mi, Do 7.00 - 12.00 Uhr ,Fr ganztägig geschlossen,Di 7.00 - 17:00 Uhr,und nach Vereinbarung
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