Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Erkelenz

Erkelenz

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Erkelenz beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Erkelenz, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

Finanzamt Erkelenz
Südpromenade 37
41812 Erkelenz
Deutschland

Telefon:

02431 801-0

Fax:

0800 10092675208

Email:

Service@FA-5208.fin-nrw.de

Webseite:

www.finanzamt-Erkelenz.de

Kinderfreibetrag Erkelenz

Finanzamt Erkelenz

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Erkelenz neu beantragen.

Öffnungszeiten

Bürgerbüro,Mo, Mi, Do 7.00 - 12.00 Uhr ,Fr ganztägig geschlossen,Di 7.00 - 17:00 Uhr,und nach Vereinbarung

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Erkelenz

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Erkelenz prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Erkelenz nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Erkelenz kann entweder per Telefon 02431 801-0 oder per E-Mail Service@FA-5208.fin-nrw.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-Erkelenz.de

Andere Dienstleistungen