Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Euskirchen

Euskirchen

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Euskirchen beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Euskirchen, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

Finanzamt Euskirchen
Thomas-Mann-Str. 2
53879 Euskirchen
Deutschland

Telefon:

02251 982-0

Fax:

0800 10092675209

Email:

Service@FA-5209.fin-nrw.de

Webseite:

www.finanzamt-Euskirchen.de

Kinderfreibetrag Euskirchen

Finanzamt Euskirchen

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Euskirchen neu beantragen.

Öffnungszeiten

Service-u. Informationsstelle,Mo - Fr 08.30 - 12.00 Uhr ,Mo 13.30 - 15:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Euskirchen

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Euskirchen prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Euskirchen nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Euskirchen kann entweder per Telefon 02251 982-0 oder per E-Mail Service@FA-5209.fin-nrw.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-Euskirchen.de

Andere Dienstleistungen