Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Geilenkirchen

Geilenkirchen

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Geilenkirchen beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Geilenkirchen, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

Finanzamt Geilenkirchen
Herz.-Wilh.-Str. 41 - 47
52511 Geilenkirchen
Deutschland

Telefon:

02451 623-0

Fax:

0800 10092675210

Email:

Service@FA-5210.fin-nrw.de

Webseite:

www.finanzamt-Geilenkirchen.de

Kinderfreibetrag Geilenkirchen

Finanzamt Geilenkirchen

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Geilenkirchen neu beantragen.

Öffnungszeiten

Service- u Informationsstelle,Mo-Mi. 07.00-12.00 Uhr ,Do. 07.00-17.30 Uhr,Freitags geschlossen

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Geilenkirchen

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Geilenkirchen prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Geilenkirchen nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Geilenkirchen kann entweder per Telefon 02451 623-0 oder per E-Mail Service@FA-5210.fin-nrw.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-Geilenkirchen.de

Andere Dienstleistungen