Kinderfreibetrag Beantragen in Geilenkirchen |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Geilenkirchen beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Geilenkirchen, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Nordrhein-Westfalen Anschrift: Finanzamt Geilenkirchen Telefon: 02451 623-0 Fax: 0800 10092675210 Email: Service@FA-5210.fin-nrw.de Webseite: www.finanzamt-Geilenkirchen.de Kinderfreibetrag Geilenkirchen Finanzamt Geilenkirchen Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Geilenkirchen neu beantragen. Öffnungszeiten Service- u Informationsstelle,Mo-Mi. 07.00-12.00 Uhr ,Do. 07.00-17.30 Uhr,Freitags geschlossen
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